Schulbegleitung

Schulbegleitung

Wir bieten für Kindern und Jugendlichen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung persönliche Assistenz in Form von Schulbegleitung oder Integrationshilfe an. Es handelt sich dabei um Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe.

Die Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII, sowie nach §112 SGB IX i.V. m. §75 SGB IX richtet sich an Kinder und Jugendliche und endet mit dem Eintritt der Volljährigkeit.

Zu den leistungsberechtigten Personen gehören:

  • Körperlichen Beeinträchtigungen
  • Seelische Beeinträchtigungen
  • Geistigen Beeinträchtigungen oder
  • Sinnesbeeinträchtigungen

die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit der hohen Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate gehindert oder hiervon bedroht sind (§2Abs. 1SGB IX). Die Hilfe kann als Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII fortgeführt werden

Bunte Brücke

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